In welches sind die wichtigsten Teilaspekte des Bankrechts bei Finanzierungen?
KWG-rechtliche Vorschriften
Bestimmungen des Sparkassengesetzes
Bosonderheiten bei Verbraucherdarlehen
Bestimmungen des Sparkassengesetzes
Bosonderheiten bei Verbraucherdarlehen
Welche KWG-rechtlichen Bestimmungen sind bei Finanzierungen relevant?
Kreditnehmereinheit (§19)
Großkredite (§13 und §13a)
Millionenkredite (§14)
Organkredite (§15)
Kreditunterlagen/Offenlegung (§18)
Ausnahmen (§20 und §21)
Großkredite (§13 und §13a)
Millionenkredite (§14)
Organkredite (§15)
Kreditunterlagen/Offenlegung (§18)
Ausnahmen (§20 und §21)
Wann ist eine Kreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 zu bilden?
- Beherrschendem Einfluss, z. B. Unternehmen des selben Konzerns, Gewinnabführungsverträgen, Unternehmen ist im Mehrheitsbesitzt eines andern, persönlich haftende Gesellschafter bei Personenhandelsgeschellschaften, Partner bei Partnergesellschaften
- wirtschafltichen Abhängikeiten sind so stark, daß der Ausfall eines des Abhängigen auch für den/die Anderen Existenzbedrohend werden kann (Ökonomische Kreditnehmereinheit), z. B. eine Gruppe wirtschaftlich verbundener Kunden, gemeinsame Refinanzierungsquelle (bei Verbriefungstransanktionen)
- wirtschafltichen Abhängikeiten sind so stark, daß der Ausfall eines des Abhängigen auch für den/die Anderen Existenzbedrohend werden kann (Ökonomische Kreditnehmereinheit), z. B. eine Gruppe wirtschaftlich verbundener Kunden, gemeinsame Refinanzierungsquelle (bei Verbriefungstransanktionen)
Wie erfolgt die Prüfung, ob die Sparkasse eine Kreditnehmereinheit bilden mu?
- bei positiver Kentniss
- Aktive Prüfung erst wenn das Kreditvolumen des einzelen Kreditnehmers 2% des haften EK übersteigt.
- Aktive Prüfung erst wenn das Kreditvolumen des einzelen Kreditnehmers 2% des haften EK übersteigt.
Was muß die Sparkasse bei Großkrediten (§13) beachten?
- sofortige Meldung an die Bundesbank
- einstimmiger Beschluss sämlticher Geschäftsleiter
- bestimmte Obergrenzen dürfen nicht überschritten werden (25% des haftenden EK oder 150 Mio, max. haft. EK)
- einstimmiger Beschluss sämlticher Geschäftsleiter
- bestimmte Obergrenzen dürfen nicht überschritten werden (25% des haftenden EK oder 150 Mio, max. haft. EK)
Wie wird ermittelt, ob es sich um einen Großkredit handelt?
- höher als 10% des haftenden EK (Kreditnehmereinheit!)
- Zusage oder Beanspruchung wird herangezogen (jeweils das höhere)
- bestimmte Sicherheiten wirken sich betragsmindernd aus (Verpfändung von WP oder Bareinlage, AGB-Pfandrecht reicht nicht!)
- Zusage oder Beanspruchung wird herangezogen (jeweils das höhere)
- bestimmte Sicherheiten wirken sich betragsmindernd aus (Verpfändung von WP oder Bareinlage, AGB-Pfandrecht reicht nicht!)
Was ist zu tun, wenn die Großkredit-Obergrenzen durch die Sparkasse überschritten werden?
- Genehmigung der BaFin erforderlich
- Sofortige Anzeige an die BaFin und Bundesbank (auch wenn nicht genehmigt!)
- Überschreitung muß komplett mit EK unterlegt werden
- Sofortige Anzeige an die BaFin und Bundesbank (auch wenn nicht genehmigt!)
- Überschreitung muß komplett mit EK unterlegt werden
Wie wird berechnet, ob es sich um einen Millionenkredit handelt (§14)?
- Kreditengagement, daß zum Meldetermin 3 Kalendermonate 1,5 Mio überstiegen hat.
- es zählt nur die tatsächliche Inanspruchnahme, Sicherheiten sind nicht von belang
- es zählt nur die tatsächliche Inanspruchnahme, Sicherheiten sind nicht von belang
Wo werden die Einzelheiten zu Groß- und Millionenkrediten geregelt? Und welches sind die wichtigsten Teilaspekte?
GorMiKV (Großkredit und Millionenkreditverordnung)
Bemessungsgrundlage (§2)
Ermittlung Kreditäquivalenzbetrag (§9-17)
Sondervorschriften Großkredite (§9-37)
Sondervorschriften Millionenkredite (§38-39)
Bemessungsgrundlage (§2)
Ermittlung Kreditäquivalenzbetrag (§9-17)
Sondervorschriften Großkredite (§9-37)
Sondervorschriften Millionenkredite (§38-39)
Erläutere das Meldewesen bei Millionenkreditanzeigen.
- Neue Millionenkredite müssen per Einzelmeldung erfolgen, für bestehende wird eine Sammelmeldung abgegeben
- Salden zum Ende des Quartals werden gemeldet
- die Bundesbank (Evidenzzentrale) meldet zurück, ob weitere Millionenkredite bestehen (wenn ja, wie hoch)
- Kredite der gesamten Kreditnehmereinheit werden zurückgemeldet
- Voranfragen sind möglich (Kreditvergabe über 1,5Mio ist geplant + Zustimmung Kreditnehmer)
- Salden zum Ende des Quartals werden gemeldet
- die Bundesbank (Evidenzzentrale) meldet zurück, ob weitere Millionenkredite bestehen (wenn ja, wie hoch)
- Kredite der gesamten Kreditnehmereinheit werden zurückgemeldet
- Voranfragen sind möglich (Kreditvergabe über 1,5Mio ist geplant + Zustimmung Kreditnehmer)
Was sind Organkredite (§15)?
Kreditnehmer hat besondere Beziehung zum kreditgebenden Institut.
z. B.
Vorstandsmitglieder + stellv.
Verwaltungsratsmitglieder + stellv.
Ehegatten und mind. Kinder der vorgenannten
Unternehmen die mit der Sparkasse verknüpft sind (z.B. Verwaltungsrat ist Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokurist)
Juristische Personen an denen die Spk beteiligt ist
z. B.
Vorstandsmitglieder + stellv.
Verwaltungsratsmitglieder + stellv.
Ehegatten und mind. Kinder der vorgenannten
Unternehmen die mit der Sparkasse verknüpft sind (z.B. Verwaltungsrat ist Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokurist)
Juristische Personen an denen die Spk beteiligt ist
Wie muß die Sparkasse mit Organkrediten umgehen (Beschlussfassung)?
- kein Meldepflicht
- Einstimmiger Beschluss des gesamten Vorstands (Erleichterungen bei geringen Kreditbeträgen, Vorratsbeschlüsse bei Personenorgankrediten möglich)
- Unternehmensorgankredite: Realkredite unterliegen icht den Organkreditvorschriften (§21 Abs. 3)
- Einstimmiger Beschluss des gesamten Vorstands (Erleichterungen bei geringen Kreditbeträgen, Vorratsbeschlüsse bei Personenorgankrediten möglich)
- Unternehmensorgankredite: Realkredite unterliegen icht den Organkreditvorschriften (§21 Abs. 3)
Erläutere die grundlegenden Aspekte der Offenlegung nach § 18.
- ab 750 TEUR oder 10% des haftenden EK
- Kreditwürdigkeitsprüfung mittels geeigneter Unterlagen (Einfordern, Auswerten, Dokumentieren)
- Absatz 2: auch bei kleineren Verbraucherdarlehen Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen (Definiert ist allerdings nur ein absoluter Mindeststandard, z.B. Auskünfte des Verbrauchers)
- Verzicht möglich wenn in Bezug auf die gestellten Sicherheiten oder Mitverpflichteten unnötig
- Kündigung Kreditengagement bei Weigerung des KN
- Kreditwürdigkeitsprüfung mittels geeigneter Unterlagen (Einfordern, Auswerten, Dokumentieren)
- Absatz 2: auch bei kleineren Verbraucherdarlehen Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen (Definiert ist allerdings nur ein absoluter Mindeststandard, z.B. Auskünfte des Verbrauchers)
- Verzicht möglich wenn in Bezug auf die gestellten Sicherheiten oder Mitverpflichteten unnötig
- Kündigung Kreditengagement bei Weigerung des KN
Welche Unterlagen sind nach §18 erforderlich.
==> Für jedes Mitglied der KN-Einheit!
Bilanzierdende Kreditnehmer:
- testierter Jahresabschluss + ggf. Lagebricht
- mind. den zeitlich letzten JA (möglichst die letzten 3 Jahre)
- weitere Unterlagen wenn der JA kein klares Urteil ermölicht oder nicht zeitnah ist
Nich bilanzierende Kreditnehmer:
- unterschriebene Einnahmen/Ausgabenrechnung (§4 EStG)
- oder Gehaltsnachweise
- unterschriebene Vermögensaufstellung
- Einkommensteuerbescheid und -erklärung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung des zu finanzierdenden Vorhabens
Bilanzierdende Kreditnehmer:
- testierter Jahresabschluss + ggf. Lagebricht
- mind. den zeitlich letzten JA (möglichst die letzten 3 Jahre)
- weitere Unterlagen wenn der JA kein klares Urteil ermölicht oder nicht zeitnah ist
Nich bilanzierende Kreditnehmer:
- unterschriebene Einnahmen/Ausgabenrechnung (§4 EStG)
- oder Gehaltsnachweise
- unterschriebene Vermögensaufstellung
- Einkommensteuerbescheid und -erklärung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung des zu finanzierdenden Vorhabens
Erläutere was zeitnahe Unterlagen nach §18 bedeutet.
Erstoffenlegung
Letzter JA-Stichtag nicht länger als 12 Monate her ist.
Laufende Offenlegung
Letzter JA-Stichtag nicht länger als 24 Monate her ist.
Verlängerung durch Ersatzunterlagen (Surrogate)
Verlängerung um maximal ein Abschlussstichtag
Letzter JA-Stichtag nicht länger als 12 Monate her ist.
Laufende Offenlegung
Letzter JA-Stichtag nicht länger als 24 Monate her ist.
Verlängerung durch Ersatzunterlagen (Surrogate)
Verlängerung um maximal ein Abschlussstichtag
Wann kann auf eine Offenlegung nach § 18 aufgrund von Sicherheiten verzichtet werden?
- Kreditanteil der nicht durch 60% des Beleihungswertes gesichert ist liegt unter 750 TEUR
- bei anderen Sicherheiten gem. den Beleihungsgrundsätzen der Sparkassen ist kein ungesicherter Betrag vorhanden
- Forderung ist bereits abgeschrieben (EWB spielt keine Rolle!)
- bei anderen Sicherheiten gem. den Beleihungsgrundsätzen der Sparkassen ist kein ungesicherter Betrag vorhanden
- Forderung ist bereits abgeschrieben (EWB spielt keine Rolle!)
Welche Kredit gelten nach § 20 nicht für Groß- und Millionenkedite.
- Abgeschriebene Kredite
- Kredite an die aufgeführten Körperschaften
- Kredite gegen erstklassige Sicherheiten
- Real abgesicherte Kredite (Wohneigentum bis 80%, sonst 60%)
- Kredite an die aufgeführten Körperschaften
- Kredite gegen erstklassige Sicherheiten
- Real abgesicherte Kredite (Wohneigentum bis 80%, sonst 60%)
Welche Kredite gelten nach § 21 nicht für die Vorschriften von Organkrediten und Offenlegung?
- Bei Realkrediten
- die meisten Körperschaftskredite gelten nicht als Organkredite
- Kredite an Bund/Länder/Gemeinden u.a. gelten nicht als Organkredite
- Kredite/Geldanlagen an öffentlch rechtliche KI gelten nicht als Organkredite
- die meisten Körperschaftskredite gelten nicht als Organkredite
- Kredite an Bund/Länder/Gemeinden u.a. gelten nicht als Organkredite
- Kredite/Geldanlagen an öffentlch rechtliche KI gelten nicht als Organkredite
Welche Bestimmungen des Sparkassenrechts zu Finanzierungen gibt es?
Je nach Bundesland unterschiedlich!
z.B.
==> Regionalprinzip (Finanzierung des Mittelständler und Privatkunden der Region)
==> Ausreichende Besicherung ist zu beachten
==> Regelungen wann der Verwaltungsrat mit einbezogen werden muss
z.B.
==> Regionalprinzip (Finanzierung des Mittelständler und Privatkunden der Region)
==> Ausreichende Besicherung ist zu beachten
==> Regelungen wann der Verwaltungsrat mit einbezogen werden muss
Wann sind die Verbraucherkreditvorschriften (§491ff. BGB) im Firmenkunengeschäft zu beachten?
- Kredit an den Kaufmann/Freiberufler mit privatem Verwendungszweck (lt. Vertrag)
- Schuldbeitritt/Mitverpflichtung eines Verbrauchers (nicht Bürgschaft!)
- Kredit an Existenzgründer unter 75 TEUR
- Schuldbeitritt/Mitverpflichtung eines Verbrauchers (nicht Bürgschaft!)
- Kredit an Existenzgründer unter 75 TEUR
Was ist bei Verbraucherkediten zu beachten (491ff. BGB)?
- (elektronische) Schriftform + Darlehensnehmer muß Doument mit den Vertragsinhalten erhalten
- Pflichtangaben im Darlehensvertrag (Nettodarlehensbetrag, Gesamtbetrag, Regelung der Rückzahlung, Zinssatz, eff. Jahreszins, Kosten Restschuld- und sonst. Versicherungen, zu bestellende Sicherheiten)
- Vorvertragliche Informationen erteilen
- Hinweis auf Widerrufsfrist
- Fälligstellung des Kredits (2 Teilzahlungen oder 10%/5% des Nennbetrages, 2 Wochen-Frist zur Nachholung abgelaufen)
- neues Angebot mind. 3 Monate vor Zinsbindungsablauf
- Darlehensnehmer kann jederzeit zurückzahlen (nicht bei Immobiliendarlehen)
- Hinweis bei verbunden Geschäften (z. B. Darlehen + Restkreditversicherung)
- Pflichtangaben im Darlehensvertrag (Nettodarlehensbetrag, Gesamtbetrag, Regelung der Rückzahlung, Zinssatz, eff. Jahreszins, Kosten Restschuld- und sonst. Versicherungen, zu bestellende Sicherheiten)
- Vorvertragliche Informationen erteilen
- Hinweis auf Widerrufsfrist
- Fälligstellung des Kredits (2 Teilzahlungen oder 10%/5% des Nennbetrages, 2 Wochen-Frist zur Nachholung abgelaufen)
- neues Angebot mind. 3 Monate vor Zinsbindungsablauf
- Darlehensnehmer kann jederzeit zurückzahlen (nicht bei Immobiliendarlehen)
- Hinweis bei verbunden Geschäften (z. B. Darlehen + Restkreditversicherung)
Kartensatzinfo:
Autor: Jochen Faber
Oberthema: Finanzierung
Thema: Firmenkunden
Veröffentlicht: 03.11.2012
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