Studium und Job – das sollte beachtet werden
Tamim - Mai 17th, 2014 | 1 Comment » |
So viele unterschiedliche Studiengänge es auch gibt, so viele verschiede Typen von Studenten gibt es. Es gibt die Fokussierten, die noch Zuhause wohnen und sich voll und ganz auf das Studium konzentrieren. Und dann jene, für die ein neues Leben außerhalb des Elternhauses stattfindet – sie wollen ihr Leben genießen und nehmen ihr Studium mal ernst und mal gelassener. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es noch unzählige Nuancen an Studenten-Typen.
Muss ich arbeiten gehen?
Natürlich steht es jedem frei zu entscheiden, ob er neben dem Studium jobben möchte. Doch immer mehr Studenten sind auf einen Nebenverdienst angewiesen. Sei es, weil sie vom BAföG-Amt nicht genug Geld bekommen um die Lebensunterhaltungskosten zu decken, weil sie ein Zweitstudium antreten und nicht mehr unterhaltspflichtig sind oder einfach weil sie sich etwas mehr leisten möchten. Die Gründe können vielfältig sein, aber es gibt dabei einiges zu beachten.
BAföG und Jobben
Egal wie hoch der BAföG-Satz sein mag, den man monatlich erhält, die Gesetze müssen beachtet werden. Unter 25 Jahren ist man während des Studiums automatisch Familienversichert. Wenn man also BAföG-Leistungen bezieht sollte man in jedem Fall darauf achten, dass monatlich nicht mehr als 450 Euro (jährlich 5400 Euro) verdient wird. So kann ruhig in den Semesterferien etwas mehr gearbeitet werden und man kann auch mehrere Jobs haben, solange die 5400 Euro-Grenze nicht überschritten wird. Bei mehr als einem Job müssen noch Dinge wie Lohnabzüge (Sozialversicherung) beachten werden. Je nach Fall, können die Abzüge im nächsten Jahr bei der Steuererklärung angeben werden und man bekommt einen Teil davon zurück. Das Kindergeld fließt nicht mit in die Rechnung mit ein und ist von Abzügen nicht betroffen. Wenn nun doch etwas mehr verdient worden ist, kann es sein, dass das BAföG gekürzt wird – aber nicht jeder Euro zu viel wird gleich abgezogen. Für nähere Informationen sollte man sich mit dem zuständigen Studierendenwerk in Verbindung setzten.
Kein BAföG und Jobben
Ist man nicht BAföG berechtigt und erhält von den Eltern Unterhalt, so heißt das nicht automatisch, dass man soviel dazuverdienen kann wie man möchte. Wenn während des Semesters regelmäßig mehr als 450 Euro verdient wird bzw. im Jahr mehr als 5400 Euro, so muss selbst für die Krankenversicherung aufgekommen werden und der etwaige Familienversicherungsschutz (sofern noch berechtigt)entfällt. In der Regel wird dies von dem Gehalt abgezogen, da der Arbeitgeber einen Teil übernimmt. Vom verdienten Lohn wird dann folgendes abgezogen:
– Lohnsteuer (Höhe wird je nach Lohnsteuerklasse bestimmt)
– Solidaritätssteuer
– Kirchensteuer (optional)
– Krankenversicherung (15,5%)
– Rentenversicherung ( 18,9%)
– Pflegeversicherung (2,05%)
– Arbeitslosenversicherung (3%)
Wer also mehr als 450 Euro verdient, sollte ausgerechnet werden ob sich dies auch wirklich lohnt. Ein Netto-Brutto-Rechner kann hierbei behilflich sein.
Eine Beispielrechnung
Wenn man zum Beispiel:
– 600 Euro Brutto im Monat verdient
– 21 Jahre alt ist
– Steuerklasse I hat (allein lebend, keine Kinder)
– Kirchensteuer zahlt
– gesetzlich Pflichtversichert ist
zahlt man ca. 121,05 Euro Abzüge und hat am Ende des Monats 478,95 Euro Netto verdient. Die gedachten 150 Euro „mehr“ sind plötzlich nur noch 28,95 Euro.
In jedem Fall sollte sich jeder Student genauestens erkundigen bevor er einen Job annimmt. Nur so können Probleme mit dem BAföG-Amt und ungewollte Lohnabzüge vermieden werden.
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