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Mit einem Weiterbildungsstipendium für den Berufsstart qualifizieren

Dienstag, Juli 10th, 2012No Comments »

Bildung begleitet unser Leben solange wir leben. Wer glaubt, sich nach Schule & Studium nicht mehr weiterbilden zu müssen, der irrt. Schließlich kommen immer wieder neue Produkte/Prozesse auf den Markt. Auch deren Beherrschung will „gelernt“ werden. Wer sich nicht weiterbildet, bleibt irgendwann auf der Strecke. Damit dies nicht passiert, gibt es staatlich geförderte Angebote. Wie z.B. das Weiterbildungsstipendium.

Logo Aufstieg durch Bildung

Laut Agentur für Arbeit nehmen jeden Monat im Schnitt 145.000 Menschen in Deutschland an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teil. Hierfür muss man nicht unbedingt lange Jahre im Berufsleben stehen. Auch jungen Menschen, die beispielsweise gerade ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, stehen Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Diese werden auch durch Fördermittel subventioniert. Zwei dieser Fördermittel stelle ich im Folgenden näher vor:

Das Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstudium steht besonders begabten jungen Menschen zur Verfügung, die gerade den ersten Schritt ins Berufsleben gestartet haben. Jung bedeutet in diesem Fall unter 25 Jahre. Besonders begabt hingegen bedeutet gute Leistungen in der Ausbildung. Das Zeugnis muss dabei eine Durchschnittsnote von 1,9 oder besser aufweisen.

Gefördert werden dabei anspruchsvolle und berufsbegleitende Maßnahmen. Dazu gehört beispielsweise ein berufsbegleitendes Studium oder eine Fachwirtausbildung. Entsprechende Lernkarten stehen hierfür in unserem Pool parat. Und das meist kostenlos.

Das Weiterbildungsstipendium beträgt seit diesem Jahr maximal 6.000 Euro, wobei man 10% des Betrages selbst aufbringen muss. D.h. kostet zum Beispiel eine Weiterbildung zum Meister insgesamt 4.800 Euro, so muss der Antragssteller davon 480 Euro selbst tragen. Das Gute an diesem Förderprogramm ist, dass es keine Befristung gibt. D.h. es wird solange gefördert bis keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Damit will die Regierung dem bereits jetzt vorherrschenden Fachkräftemangel entgegentreten.

Wer eine Weiterbildungsmaßnahme gefunden hat und sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben möchte, der muss das bei der Stelle tun, bei der sein Ausbildungsvertrag eingetragen ist. Ich schätze, es handelt sich hierbei entweder um die IHK oder die HWK. Fertigausgebildete Personen aus dem Gesundheitswesen können sich auch direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung in Bonn bewerben.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium und anderen Fördermitteln gibt es auch hier.

Das Aufstiegsstipendium

Für ausgebildetes Fachpersonal, das bereits zwei Jahre Berufserfahrung mitbringt, gibt es das sogenannte Aufstiegsstipendium. Auch hier ist ein Notendurchschnitt von 1,9 oder besser Voraussetzung. Berufserfahrene Fachkräfte erhalten mit diesem Stipendium die Möglichkeit zu einem Vollzeit- oder berufsbgleitenden Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule.

Vollzeitstudierende erhalten dabei 670 Euro pro Monat und zusätzlich 80 Euro für Bücher. Wer Kinder unter 10 Jahren hat, erhält zudem eine Betreuungspauschale.

Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten jährlich eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro. Auch diese Mittel stehen derzeit ohne zeitliche Beschränkung zur Verfügung. Anträge werden wie im Fall der Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen bei der Stiftung Begabtenförderung in Bonn gestellt.

Fazit

Ob Aufstiegs- oder Weiterbildungsstipendium, die Fördermöglichkeiten im Bereich der Weiterbildung sind vielfältig. Solange der Fachkräftemangel auch vorherrscht, werden sie wohl auch bis auf Weiteres zur Verfügung stehen. Dennoch sollte man sich vor dem Hintergrund der wachsenden Krise in Europa nicht all zu lange Zeit mit der Bewerbung lassen. Wer weiß, wann die Sparpolitik auch die Bildung erreicht.