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Gekaufte Lernkarten sind vom Widerruf ausgeschlossen

Mittwoch, Februar 20th, 2013No Comments »

In den letzten Wochen häufen sich die E-Mails bei uns, in denen Kunden Lernkarten bei uns erwerben und dann der Kauf mit Begründungen wie „Oh, das sind keine Papierkarten?“ oder „Oh, ich kann digitale Lernkarten nicht ausdrucken?“ widerrufen wird.

Bisher waren wir bei solchen Anfragen recht kulant, obwohl unsere Nutzungsbedingungen (§11.4) und das Gesetz vorsieht, dass Downloadprodukte vom Widerruf ausgeschlossen sind.

Gekaufte Lernkarten

Leider scheint sich dies herumzusprechen. Trotz deutlicher Hinweise wie „Digitale Lernkarten“ oder „Gekaufte Karten sind nicht ausdruckbar“ kommt es immer wieder vor, dass Käufer diese Hinweise nicht gesehen haben mögen.

Daher teilen wir nun noch einmal deutlich mit, dass gekaufte Lernkarten vom Widerruf ausgeschlossen sind.

Auch mit ein Grund ist, dass wir den Download der Karten auf ein Smartphone nicht nachvollziehen können. Theoretisch könnte es also sein, dass Lernkarten gekauft werden, auf das Smartphone heruntergeladen werden und dann der Kauf widerrufen wird. Zwar wird dabei auch das Benutzerkonto gelöscht. Die Lernkarten befinden sich jedoch bereits auf dem Smartphone. Der Käufer könnte also auch theoretisch nur noch auf dem Smartphone lernen.