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Wie lässt sich das Staatsorganisationsrecht definieren?
Das Staatsorganisationsrecht ist der Inbegriff der Rechtssätze über die Kreation, Organisation und Zuständigkeit der obersten Staatsorgane.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010