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Notwehr
Stärkster Rechtfertigungsgrund, der auf dem Rechtsbewährungsund
Schutzprinzip basiert und bei gegenwärtigen, rechtswidrigen
Angriffen jede mit Verteidigungswillen geübte Verteidigung
erlaubt, die erforderlich und geboten ist, bishin zur Tötung der
Angreifers zum Schutz von nicht völlig belanglosen Sachwerten.
Schutzprinzip basiert und bei gegenwärtigen, rechtswidrigen
Angriffen jede mit Verteidigungswillen geübte Verteidigung
erlaubt, die erforderlich und geboten ist, bishin zur Tötung der
Angreifers zum Schutz von nicht völlig belanglosen Sachwerten.
Karteninfo:
Autor: gedankensalat
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Potsdam
Ort: Potsdam
Veröffentlicht: 14.01.2010