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Welche Versuche gibt es, im Rahmen des § 35 VwVfG zwischen innerdienstlichen Maßnahmen und solchen mit Außenwirkung zu unterscheiden?
Auf Carl Hermann Ule geht das Begriffspaar von "Grundverhältnis" und "Betriebsverhältnis" zurück. Im "Grundverhältnis" ergehen (statusändernde) Verwaltungsakte, während für das "Betriebsverhältnis" Maßnahmen ohne Außenwirkung kennzeichnend sind.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010