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Ist ein gutgläubiger Erwerb der vorzugsweisen Befriedigung (Priorität an der Pfandsache) möglich?
Ja, § 1208!
Beispiel: G hat bei S eine diesem gehörige Sache durch den Gerichtsvollzieher pfänden lassen der eine Pfandmarke anbringt. S entfernt sie und verpfändet die Sache einem anderen Gläubiger D. Dessen Pfandrecht geht – Redlichkeit des D vorausgesetzt – dem des G – das nicht erloschen ist! – vor.
Beispiel: G hat bei S eine diesem gehörige Sache durch den Gerichtsvollzieher pfänden lassen der eine Pfandmarke anbringt. S entfernt sie und verpfändet die Sache einem anderen Gläubiger D. Dessen Pfandrecht geht – Redlichkeit des D vorausgesetzt – dem des G – das nicht erloschen ist! – vor.