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Worüber definiert sich der Staat als Rechtssubjekt?
Nach der 3-Elemente-Lehre nach Georg Jellinek definiert er sich über die 3 Elemente:
a) Staatsgebiet = jeder in seinem Kernbestand gesicherte, beherrschbare und zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignete natürliche Teil der Erdoberfläche, der über Außengrenzen verfügt
b) Staatsvolk = Gesamtheit der Personen, die einem Staat kraft seines Rechts zugeordnet sind und von Völkerrechts wegen zugeordnet werden dürfen, wobei sich der Zusammenschluss auf alle Teilbereiche des gesellschaftl. Lebens zu erstrecken hat („Schicksalsgemeinschaft“)
c) Staatsgewalt = originäre Herrschaftsmacht des Staates über sein Gebiet und die auf ihm befindl. Personen
a) Staatsgebiet = jeder in seinem Kernbestand gesicherte, beherrschbare und zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignete natürliche Teil der Erdoberfläche, der über Außengrenzen verfügt
b) Staatsvolk = Gesamtheit der Personen, die einem Staat kraft seines Rechts zugeordnet sind und von Völkerrechts wegen zugeordnet werden dürfen, wobei sich der Zusammenschluss auf alle Teilbereiche des gesellschaftl. Lebens zu erstrecken hat („Schicksalsgemeinschaft“)
c) Staatsgewalt = originäre Herrschaftsmacht des Staates über sein Gebiet und die auf ihm befindl. Personen
Tags: Grundlagen
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010