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Vorverfahren/Widerspruch
- Gründe
Rechtsschutz des Bürgers/ Selbstkontrolle der Verwaltung/ Entlastung der Gerichte
- Pflicht (grds.) gem. § 68 I S. 1 vor Anfechtung/Verpflichtung
hM Klage zulässig wenn Widerspruch noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung fristgerecht nachgeholt wird
In Fällen von § 68 I S. 2 = Widerspruch unzulässig
In Fällen von § 75 (Untätigkeitsklage) = Widerspruch (optional)
Rechtsschutz des Bürgers/ Selbstkontrolle der Verwaltung/ Entlastung der Gerichte
- Pflicht (grds.) gem. § 68 I S. 1 vor Anfechtung/Verpflichtung
hM Klage zulässig wenn Widerspruch noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung fristgerecht nachgeholt wird
In Fällen von § 68 I S. 2 = Widerspruch unzulässig
In Fällen von § 75 (Untätigkeitsklage) = Widerspruch (optional)
Tags: Verwaltungsprozessrecht
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