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Welches Finanzamt ist zuständig, wenn ein Steuerpflichtiger mehrere Wohnsitze hat?
In den Fällen mehrfacher örtlicher Zuständigkeit ist nach § 25 AO grundsätzlich das Finanzamt zuständig, das sich als erstes mit dem Fall befasst hat (Tz. 342).
Tags: Abgabenordnung
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=514751_0001&sprungmarke=RZ_342&starter=lernkarten_cc
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Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Steuerrecht
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014