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Was ist das Demokratieprinzip?
- §20 I, II GG
Parlamentarisch repräsentative Demokratie
Ununterbrochene Legitimationskette zum Volk nach §20 II 1 GG
a) Unmittelbare Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk
- Wahl der Bundestagsabgeordneten
- Alle 4 Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (§§38, 39 GG)
- Aktives + Passives Wahlrecht
- plebiszitäre Elemente (Volksentscheid) (§§29 III, 118 a, 146 GG)
b) Mittelbare Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk
- Legitimationskette (Bsp. Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag; dieser bestimmt die Bundesminister)
- Exekutive ist an die vom Parlament beschlossenen Gesetze gebunden
c) Parteiendemokratie
- §21 I 1 GG
Parlamentarisch repräsentative Demokratie
Ununterbrochene Legitimationskette zum Volk nach §20 II 1 GG
a) Unmittelbare Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk
- Wahl der Bundestagsabgeordneten
- Alle 4 Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (§§38, 39 GG)
- Aktives + Passives Wahlrecht
- plebiszitäre Elemente (Volksentscheid) (§§29 III, 118 a, 146 GG)
b) Mittelbare Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk
- Legitimationskette (Bsp. Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag; dieser bestimmt die Bundesminister)
- Exekutive ist an die vom Parlament beschlossenen Gesetze gebunden
c) Parteiendemokratie
- §21 I 1 GG
Tags: §20 I, 39 GG), II GG, Parteiendemokratie, Unmittelbare/Mittelbare Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk, Ununterbrochene Legitimationskette zum Volk, Wahlrecht (§38
Quelle: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht
Quelle: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht