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35. Welche Informationsinstrumente für Erziehungsberechtigte gibt es?
Erziehungsberechtigte sind über den Stand der Leistung der nicht eigenberechtigten (unter 18 Jahre) Schüler zu informieren (ab 18 Jahren der Schüler selbst.)
Instrumente:
* Schulnachricht
* Sprechtage, Einzelaussprachen, Sprechstunden
* Frühwarnsystem (wenn Leistung am Endes des Semesters mit "nicht genügend" zu beurteilen wäre - unverzügliche Verständigung und Beratung, was getan werden kann)
* Frühinformationssystem (wenn das Verhalten eines Schülers auffällig ist, seine Pflichten in schwerwiegende Art nicht erfüllt oder es die Erziehungssituation sonst erfordert - unverzüglich mitteilen und beraten, schulpsychologischer Dienst kann herangezogen werden)
Instrumente:
* Schulnachricht
* Sprechtage, Einzelaussprachen, Sprechstunden
* Frühwarnsystem (wenn Leistung am Endes des Semesters mit "nicht genügend" zu beurteilen wäre - unverzügliche Verständigung und Beratung, was getan werden kann)
* Frühinformationssystem (wenn das Verhalten eines Schülers auffällig ist, seine Pflichten in schwerwiegende Art nicht erfüllt oder es die Erziehungssituation sonst erfordert - unverzüglich mitteilen und beraten, schulpsychologischer Dienst kann herangezogen werden)
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009