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Wie ist die Verschwiegenheit von SchulpsychologInnen im multiprofessionellen Team (mit zB LehrerInnen, SozialarbeiterInnen) zu handhaben?
Grundsätzlich: Alle Beteiligten einer Einrichtung haben schärfste Schweigepflicht.
Zielkonflikt: Schulpsychologen unterliegen Amtsverschwiegenheit, bei GA geht Information an Auftraggeber. Klient muss wissen, dass Austausch im Team stattfindet (wie Krankenhaus, z. B. mit Lehrern, Schulleitung).
Klient bestimmt: Wenn best. Info nur an Schulpsychologen - darf nicht an Teammitglieder weitergegeben werden!
Grundsätzlich zu prüfen: Geheimnisschutz zulässig? (Rechtsgüterabwägung,...)
Dokumentation: Trennung erforderlich (Teile, die von Dritten eingesehen werden dürfen)!
Vorab zu klären: Zusammenarbeit mit Psychotherapeuten, klin. u. Gesundheitspsychologen etc.: sind zur Verschwiegenheit aber auch zur Zusammenarbeit mit Kollegen verpflichtet!
Zielkonflikt: Schulpsychologen unterliegen Amtsverschwiegenheit, bei GA geht Information an Auftraggeber. Klient muss wissen, dass Austausch im Team stattfindet (wie Krankenhaus, z. B. mit Lehrern, Schulleitung).
Klient bestimmt: Wenn best. Info nur an Schulpsychologen - darf nicht an Teammitglieder weitergegeben werden!
Grundsätzlich zu prüfen: Geheimnisschutz zulässig? (Rechtsgüterabwägung,...)
Dokumentation: Trennung erforderlich (Teile, die von Dritten eingesehen werden dürfen)!
Vorab zu klären: Zusammenarbeit mit Psychotherapeuten, klin. u. Gesundheitspsychologen etc.: sind zur Verschwiegenheit aber auch zur Zusammenarbeit mit Kollegen verpflichtet!
Tags: Lanske
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Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009