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Verh EuGH <-> BVerfG
Solange I (alt!) - Prüfung v UnionsR an GrundR-GG
Solange II - es gibt europ GrundR = Solange diese von EuGH garantiert werden, wird UnionsR (RL/VO) nicht am GG bemessen
Maastricht - Schranke f Integration BRD in europ Bündnissystem (Demokratieprinzip muss gewahrt werden)
Bananenmarkt - Konkretisierung v Solange II; Kläger muss Versagung d GrundR Schutz d EuGH nachweisen
Lissabon - Konkretisierung v Maastricht
- Wahrung d Prinzips d begrenzten Einzelermächtigung
- Mangold Präzisierung über d ausbrechenden Rechtsakt
+ ultra vires (+) soweit Kompetenzverstoß hinreichend qualifiziert
> offensichtlich/bedeutsame Verschiebung (restriktiv)
Solange II - es gibt europ GrundR = Solange diese von EuGH garantiert werden, wird UnionsR (RL/VO) nicht am GG bemessen
Maastricht - Schranke f Integration BRD in europ Bündnissystem (Demokratieprinzip muss gewahrt werden)
Bananenmarkt - Konkretisierung v Solange II; Kläger muss Versagung d GrundR Schutz d EuGH nachweisen
Lissabon - Konkretisierung v Maastricht
- Wahrung d Prinzips d begrenzten Einzelermächtigung
- Mangold Präzisierung über d ausbrechenden Rechtsakt
+ ultra vires (+) soweit Kompetenzverstoß hinreichend qualifiziert
> offensichtlich/bedeutsame Verschiebung (restriktiv)
Tags: BVerfG, Europarecht, Staatsrecht
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