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a) Grenzen Sie individuelles Personalvermögen von institutionellem Personalver¬mögen ab.
individuelles Personalvermögen:
sämtliche Qualifikationen und Motivationen bzw. sämtliche Personalvermögenselemente,
über die eine Person verfügt (Summe der Teilprodukte aus den jeweiligen Qualifikationen
und Motivationen)
Institutionelles Personalvermögen:
Summe der Teilmenge der individuellen Personalvermögen bzw. Summe der Personal-
vermögenselemente, die Personen (in ihrer Funktion als Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter)
einer Institution (z. B. Unternehmen) zur Nutzung im unternehmerischen Leistungserstel-
lungsprozess zur Verfügung stellen (i. d. R. auf (arbeits-) vertraglicher Basis gegen Zah-
lung eines vereinbarten Entgelts)
sämtliche Qualifikationen und Motivationen bzw. sämtliche Personalvermögenselemente,
über die eine Person verfügt (Summe der Teilprodukte aus den jeweiligen Qualifikationen
und Motivationen)
Institutionelles Personalvermögen:
Summe der Teilmenge der individuellen Personalvermögen bzw. Summe der Personal-
vermögenselemente, die Personen (in ihrer Funktion als Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter)
einer Institution (z. B. Unternehmen) zur Nutzung im unternehmerischen Leistungserstel-
lungsprozess zur Verfügung stellen (i. d. R. auf (arbeits-) vertraglicher Basis gegen Zah-
lung eines vereinbarten Entgelts)
Karteninfo:
Autor: Medicus
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: Meisterprüfung
Veröffentlicht: 26.03.2010