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Erklären Sie die Begriffe Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes.
1. Vorrang des Gesetzes: Art. 20 III GG verbietet der Verwaltung für jegliche Tätigkeit jeden Verstoß gegen bestehende Gesetze.
2. Vorbehalt des Gesetzes: Die Grundrechte, das Rechtsstaatsprinzip sowie das Demokratieprinzip führen dazu, dass Verwaltungsmaßnahmen nur auf einer formell-gesetzlichen Grundlage ergehen dürfen.
2. Vorbehalt des Gesetzes: Die Grundrechte, das Rechtsstaatsprinzip sowie das Demokratieprinzip führen dazu, dass Verwaltungsmaßnahmen nur auf einer formell-gesetzlichen Grundlage ergehen dürfen.
Tags: Grundlagen
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010