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Was passiert, wenn eine Forderung, für die eine Hypothek bestellt wird, nicht besteht?
Dann erwirbt nicht der Gläubiger die Hypothek; sie steht vielmehr gem. § 1163 I 1 BGB dem Eigentümer zu. Gem. §§ 1163 I 1, 1177 I 1 BGB entsteht dann eine Eigentümergrundschuld.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010