CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht AT / Sanktionen allg. Strafrechtas
33
Relative Straftheorie
Die relativen Straftheorien sehen die Legitimation der Strafe demgegenüber gerade in der Herbeiführung derartiger sozialer Wirkungen, nämlich in der Verhinderung (Prävention) weiterer Taten. Je nachdem, auf welcher Ebene diese Wirkungen angesiedelt werden, wird dabei weiter zwischen der Generalprävention, d.h. der Einwirkung auf die Allgemeinheit, und der Spezialprävention, der Einwirkung auf den verurteilten Täter, unterschieden.

Generalprävention: Die Strafe dient der Einwirkung auf die Allgemeinheit durch negativ: Abschreckung positiv: Stärkung des Normvertrauens

Spezialprävention: Die Strafe dient der Einwirkung auf den Täter durch negativ: Abschreckung und Sicherung positiv: Befähigung zu einem Leben ohne Straftaten (Resozialisierung).
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Veröffentlicht: 03.03.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English