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Was ist eine Teilbürgschaft?
Die Teilbürgschaft ist eine Mitbürgschaft, bei der die Mitbürgen anders als nach der gesetzlichen Regelform der Mitbürgschaft jeweils nur für einen Teil der Hauptschuld haften.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010