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Wann ist ein Verwaltungsakt erledigt?
Der Verwaltungsakt ist erledigt, wenn er gegenstandslos geworden ist. Dies ist in der Anfechtungssituation durch Rücknahme, Widerruf, anderweitige Aufhebung oder Zeitablauf der Fall. In der Verpflichtungssituation kommt in Betracht, dass der begehrte VA zu spät käme, der Anspruch anderweitig erfüllt oder wegen zwischenzeitlicher Rechtsänderung weggefallen ist.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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