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Opferbefragungen
Bei der Opferbefragung wird der Proband einer Zufallsstichprobe darüber befragt, ob er in einem bestimmten Zeitraum (hier muss wie bei der Täterbefragung der Telescoping- Effekt beachtet werden) Opfer von bestimmten Delikten geworden ist.
Diese Art der Befragung dürfte die relativ sichersten Ergebnisse bringen, da zu erwarten ist, daß ein Opfer eher als ein Täter bereit ist, Auskunft über verübte Delikte zu geben.
Für die Opferbefragung spricht letztlich auch, daß in diesem Rahmen Motivanalysen des Anzeigeverhaltens durchgeführt werden können, die wichtige Aufschlüsse über Rückkoppelungsmechanismen zwischen Hellfeld, Dunkelfeld und Anzeigeverhalten zulassen.
Allerdings eignen sich nicht alle Straftaten für die Opferbefragung gleichermaßen. So müssen z.B. die vollendeten Tötungsdelikte ausscheiden. Ferner gibt es Tatbestände -wie den Betrug-, die so kompliziert sind, daß das Opfer oft gar nicht recht weiss, ob es Opfer geworden ist oder nicht. Hiinzu kommen zahlreiche Straftaten, die nicht erfaßt werden können, weil sie sich nicht gegen Privatpersonen richten. Dazu gehören vor allem die Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Vermögensdelikte zum Nachteil juristischer Personen, Umweltschutzdelikte.
Bei manchen Straftaten gibt es gar keine Opfer (Hehlerei, Rauschmittelgebrauch).
Opfer von Sexualstraftaten fällt es aus Scham schwer darüber zu reden.
Männer werden oft auch nicht zugeben dass sie Opfer geworden sind. Da sie Angst haben als schwächlinge dazustehen. (Doppeltes Dunkelfeld, die Taten bleiben nicht nur den Strafverfolgungsbehörden verborgen, sondern auch den Interviewern, insb. bei sexualdelikten)
Diese Art der Befragung dürfte die relativ sichersten Ergebnisse bringen, da zu erwarten ist, daß ein Opfer eher als ein Täter bereit ist, Auskunft über verübte Delikte zu geben.
Für die Opferbefragung spricht letztlich auch, daß in diesem Rahmen Motivanalysen des Anzeigeverhaltens durchgeführt werden können, die wichtige Aufschlüsse über Rückkoppelungsmechanismen zwischen Hellfeld, Dunkelfeld und Anzeigeverhalten zulassen.
Allerdings eignen sich nicht alle Straftaten für die Opferbefragung gleichermaßen. So müssen z.B. die vollendeten Tötungsdelikte ausscheiden. Ferner gibt es Tatbestände -wie den Betrug-, die so kompliziert sind, daß das Opfer oft gar nicht recht weiss, ob es Opfer geworden ist oder nicht. Hiinzu kommen zahlreiche Straftaten, die nicht erfaßt werden können, weil sie sich nicht gegen Privatpersonen richten. Dazu gehören vor allem die Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Vermögensdelikte zum Nachteil juristischer Personen, Umweltschutzdelikte.
Bei manchen Straftaten gibt es gar keine Opfer (Hehlerei, Rauschmittelgebrauch).
Opfer von Sexualstraftaten fällt es aus Scham schwer darüber zu reden.
Männer werden oft auch nicht zugeben dass sie Opfer geworden sind. Da sie Angst haben als schwächlinge dazustehen. (Doppeltes Dunkelfeld, die Taten bleiben nicht nur den Strafverfolgungsbehörden verborgen, sondern auch den Interviewern, insb. bei sexualdelikten)