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Strafrechtlicher Schutz der Opfer (Strafprozessrecht)
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Stellung des verletzten im Strafverfahren von 1986, durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994, durch das Opferrechtsreformgesetz vom 24.06.2004 (OpferRRG) u. durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.06 (2.JuMoG) wurde die Stellung des Opfers im Strafverfahren auf drei Gebieten verbessert.
a) Beteiligungsrechte des Opfers
b) Der Schutz des Opfers vor Beeinträchtigungen durch das Verfahren
c) Schadenswiedergutmachung erleichtert.
a) Beteiligungsrechte des Opfers
b) Der Schutz des Opfers vor Beeinträchtigungen durch das Verfahren
c) Schadenswiedergutmachung erleichtert.