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Zusammenhang zwischen Körperverletzung und Todesfolge bei § 227 StGB?
1. Sorgfaltswidrigkeit
a. Vorhersehbar
b. Überschreitung des erlaubten Risikos
2. Objektiver Zurechnungszusammenhang
= tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang wg. der erhöhten Strafandrohung der erfolgsqualifizierten Delikte ggü. der in Idealkonkurrenz stehenden Vorsatz + Fahrlässigkeitdsdelikte
(P) Lethalitätsthese oder Kausalität der Körperverletzungshandlung?
- Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges durch eigenverantwortliches Opfer- und Drittverhalten
- Unterlassen nur, wenn gerade dadurch Lebensgefahr eingetreten ist.
3. Schutzzweck der Norm
a. Vorhersehbar
b. Überschreitung des erlaubten Risikos
2. Objektiver Zurechnungszusammenhang
= tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang wg. der erhöhten Strafandrohung der erfolgsqualifizierten Delikte ggü. der in Idealkonkurrenz stehenden Vorsatz + Fahrlässigkeitdsdelikte
(P) Lethalitätsthese oder Kausalität der Körperverletzungshandlung?
- Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges durch eigenverantwortliches Opfer- und Drittverhalten
- Unterlassen nur, wenn gerade dadurch Lebensgefahr eingetreten ist.
3. Schutzzweck der Norm
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010