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Alle Oberthemen / Wirtschaftsrecht / Einführung in das Wirtschaftsrecht / Wirtschaftsrecht
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Erläutere die Begriffe Verpflichtungsgeschäft, Verfügungsgeschäft, Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip!
Verpflichtungsgeschäft: schuldrechtlicher Vorgang (z.B. Vertrag)
Verfügungsgeschäft: sachenrechtlicher Vorgang (Übereignung)

Diese Zweiteilung ist das Trennungsprinzip.

Abstraktionsprinzip: beide Vorgänge in ihrer Wirkung unabhängig voneinander
Rückerlangen des Eigentums auf Basis der Regelungen zur "ungerechtfertigten Bereicherung"
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Karteninfo:
Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Thema: Einführung in das Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010

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