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Erläutere die Begriffe Verpflichtungsgeschäft, Verfügungsgeschäft, Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip!
Verpflichtungsgeschäft: schuldrechtlicher Vorgang (z.B. Vertrag)
Verfügungsgeschäft: sachenrechtlicher Vorgang (Übereignung)
Diese Zweiteilung ist das Trennungsprinzip.
Abstraktionsprinzip: beide Vorgänge in ihrer Wirkung unabhängig voneinander
Rückerlangen des Eigentums auf Basis der Regelungen zur "ungerechtfertigten Bereicherung"
Verfügungsgeschäft: sachenrechtlicher Vorgang (Übereignung)
Diese Zweiteilung ist das Trennungsprinzip.
Abstraktionsprinzip: beide Vorgänge in ihrer Wirkung unabhängig voneinander
Rückerlangen des Eigentums auf Basis der Regelungen zur "ungerechtfertigten Bereicherung"