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Welche Pflichten hat der Bauherr aufgrund der BaustellV hinsichtlich der Arbeitssicherheit?
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbSchG in der Planungsphase
- Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
- Bestellung eines Koordinators, wenn mehrere Arbeitgeber auf der BS tätig werden
- Erarbeitung eines SiGe-Plans bei größeren BS bzw. bei besonders gefährlichen Arbeiten
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
- Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
- Bestellung eines Koordinators, wenn mehrere Arbeitgeber auf der BS tätig werden
- Erarbeitung eines SiGe-Plans bei größeren BS bzw. bei besonders gefährlichen Arbeiten
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Tags: Bauherr, Baustellenverordnung, SiGeKo
Quelle: Erläuterung zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Quelle: Erläuterung zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Karteninfo:
Autor: oHLeWa
Oberthema: Bauingenieurwesen
Schule / Uni: FH Aachen
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 06.03.2010