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Intuitive Methode
Das in der Strafrechtspraxis am weitesten verbreitete Verfahren ist die intuitive Prognose. Ihr Kennzeichen ist, dass ein prognostisch nicht ausgebildeter Beurteiler (z.B. ein Richter oder Staatsanwalt) die Rückfallwahrscheinlichkeit gefühlsmäßig (intuitiv) einzuschätzen versucht, wobei er sich auf eine mehr oder weniger große Erfahrung mit Straftätern stützt ("Menschenkenntnis"). Die Grundlage der Einschätzung bilden, "Alltagstheorien" über menschliches Handeln. Dabei besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass die wesentlichen Faktoren, die von Richtern oder Staatsanwälten der intuitiven Prognose zugrunde gelegt werden, mit den in den wissenschaftlichen Prognoseverfahren verwendeten Prädiktoren weitgehend übereinstimmen. So spielen bei der intu. prog. immer wieder die strafrechtliche Vorbelastung des Täters, seine Sozialisationsbiographie, das Arbeitsverhalten, das Bestehen sozialer Bindungen u. Hinweise auf das Vorliegen einer Suchtproblematik eine Rolle.