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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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Anwendbarkeit v 539 neben 536a II
eA - nicht anwendbar
- nur unter V'ssen v 536a II gestattet
- Umgehung d V'ssen d 539

aA - nebeneinander anwendbar (MM)
- 536a II ersetzt sämliche Ausfwendungen
- 539 nur erforderliche Aufwendungen im Willen d Vermieters (unterschiedliche RF)
- Vermieter wäre unberechtigt bereichert sollte Mieter nicht die Kosten der Selbstvornahme fordern können
Tags: Miete
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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