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Wann darf der Ww den freien Fahrweg ansagen?
Als Weichenwärter dürfen Sie den freien Fahrweg ansagen, wenn
1. dies in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen zugelassen
ist,
2. Sie den Fahrweg bis zu dem Signal eingestellt haben, das Ziel oder Zwischen-
ziel der Rangierfahrt ist und
3. Sie festgestellt haben, dass der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist.
Die Ansage des freien Fahrwegs lautet: „Fahrweg bis (Bezeichnung des Signals)
frei“. Einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen dürfen Sie für die Ansage nicht
verwenden.
(3) Wenn die Voraussetzungen für die Ansage des freien Fahrwegs bei bestimmten
Rangierfahrten in bestimmten Gleisen vor Zulassung der Fahrt stets gegeben
sind, kann in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen bestimmt
sein, dass auf die Ansage verzichtet wird.
1. dies in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen zugelassen
ist,
2. Sie den Fahrweg bis zu dem Signal eingestellt haben, das Ziel oder Zwischen-
ziel der Rangierfahrt ist und
3. Sie festgestellt haben, dass der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist.
Die Ansage des freien Fahrwegs lautet: „Fahrweg bis (Bezeichnung des Signals)
frei“. Einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen dürfen Sie für die Ansage nicht
verwenden.
(3) Wenn die Voraussetzungen für die Ansage des freien Fahrwegs bei bestimmten
Rangierfahrten in bestimmten Gleisen vor Zulassung der Fahrt stets gegeben
sind, kann in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen bestimmt
sein, dass auf die Ansage verzichtet wird.