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Wie ist der Regelungsgehalt der §§ 308, 309 BGB trotz ihrer grundsätzlichen Unanwendbarkeit auf gegenüber Unternehmern gestellten AGB (§ 310 I BGB) trotzdem für diese Fälle fruchtbar zu machen?
Ein Verstoß gegen §§ 308, 309 BGB hat Indizwirkung für eine Unangemessenheit im Sinne des § 307 BGB.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010