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Was ist unter Mischverwaltung zu verstehen und inwiefern ist sie verfassungsrechtlich zulässig?
Es handelt sich um einen Verwaltungstyp, bei dem Bundes- und Landesbehörden entweder in einem Instanzenzug oder auf andere Weise vermischt sind. Überwiegend wird aus dem Bundesstaatsprinzip ein Verbot der Mischverwaltung abgeleitet. Ausnahmen sollen allein die verfassungsrechtlich ausdrücklich vorgesehenen Formen der Mischverwaltung – insbesondere die Auftragsverwaltung – bilden.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010