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Nennen Sie die Rahmengrundsätze der GoB:
1.Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit 239 (2) HGB
- Unstimmigkeiten bei der Inventur
(Beachte: Prinzip der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise")
2.Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
243 (2) HGB ; 238 (1) S.1 HGB
a) Grundsatz der Einzelbewertung 252 (1) Nr.3 HGB
- verschiedene Maschinen werden zusammengefasst und
als Gesamtheit im JA bewertet
b) Saldierungsverbot 246 (2) HGB
- Verbindlichkeiten und Forderungen werden ohne
Ausweiß miteinander verrechnet
3.Grundsatz der Vollständigkeit 239 (2) HGB ; 246 (1) HGB
- Kauf einer Maschine vor Bilanzstichtag, Rechnungsstellung
und Überweisung folgen im neuen Jahr, aber der Zugang
der Maschine wird nicht im alten sondern erst im neuen
Jahr erfasst
a) Wertaufhelung 252 (1) Nr.4 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man, dass
Unternehmen mit Verbindlichkeiten letztes Jahr Insolvenz
gegangen ist, Forderungen müssen auf zu erwartenden
Betrag korrigiert werden
- Unstimmigkeiten bei der Inventur
(Beachte: Prinzip der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise")
2.Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
243 (2) HGB ; 238 (1) S.1 HGB
a) Grundsatz der Einzelbewertung 252 (1) Nr.3 HGB
- verschiedene Maschinen werden zusammengefasst und
als Gesamtheit im JA bewertet
b) Saldierungsverbot 246 (2) HGB
- Verbindlichkeiten und Forderungen werden ohne
Ausweiß miteinander verrechnet
3.Grundsatz der Vollständigkeit 239 (2) HGB ; 246 (1) HGB
- Kauf einer Maschine vor Bilanzstichtag, Rechnungsstellung
und Überweisung folgen im neuen Jahr, aber der Zugang
der Maschine wird nicht im alten sondern erst im neuen
Jahr erfasst
a) Wertaufhelung 252 (1) Nr.4 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man, dass
Unternehmen mit Verbindlichkeiten letztes Jahr Insolvenz
gegangen ist, Forderungen müssen auf zu erwartenden
Betrag korrigiert werden