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Wie ist die "Richtlinienkompetenz" des Bundeskanzlers zu definieren und welche Grenzen sind ihr gesetzt?
Eine überzeugende Definition ist bislang nicht gelungen. Die Richtlinienkompetenz umfasst in jedem Fall die Letztentscheidungsbefugnis des Bundeskanzlers in hochpolitischen Angelegenheiten. Insofern ist es unzutreffend, die Richtlinie in einen Gegensatz zur Einzelfallentscheidung zu setzen. Der Richtlinienkompetenz ist aber insoweit eine Grenze gesetzt, als der Bundeskanzler nicht in die Ressorts hineinregieren darf. Richtlinien sind stets an den verantwortlichen Minister zu richten.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010