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Harmonisierungsverbot
Das Harmonisierungsverbot schließt die Vereinheitlichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission im Bildungsbereich aus (Wahrung der nationalen Souveränität und Kompetenz der Regionen (z.B. Bundesländer)).
Der Europäischen Kommission wird dabei nur eine unterstützende und ergänzende Zuständigkeit eingeräumt, das Subsidiaritätsprinzip.
-> Grundlegende Abkehr von der Harmonisierungsdoktrin durch DAHRENDORF 1973
Der Europäischen Kommission wird dabei nur eine unterstützende und ergänzende Zuständigkeit eingeräumt, das Subsidiaritätsprinzip.
-> Grundlegende Abkehr von der Harmonisierungsdoktrin durch DAHRENDORF 1973
Karteninfo:
Autor: Melli79
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Europapolitik
Schule / Uni: Fernuni Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 03.03.2010
http://calorierestriction.org