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12c.Sämtliche Dinge haben Wir in einem deutlichen Buch registriert
Sämtliche Dinge und Angelegenheiten haben Wir in einem Buch aufgeschrieben und festgehalten - in den Blättern der Taten -, wie Allah der Erhabene an einer anderen Stelle des Quran sagt: „An jenem Tage, an dem Wir die Menschen gruppenweise mit ihren Büchern aufrufen werden“[17:71], d.h. mit den Büchern, in denen ihre Taten aufgezeichnet sind. Diese Bücher sind Zeugen für das, was sie an Gutem und Schlechtem getan haben.
Mudschahid und Qatada sagten:
„Mit dem deutlichen Buch ist „al-lauhu-l-mahfudz“, die wohlbewahrte Tafel (Bücher, in denen die Taten jedes einzelnen aufgeschrieben sind), gemeint.“
Abu Hayyan sagte:
Mit den Worten Und Wir schreiben auf, was sie an Taten vorausgeschickt haben zeigt Allah der Erhabene auf, daß Sein Wissen ihre Taten umfaßt. Diese Tatsache beschreibt Er damit, indem Er sagt, daß Er ihre Taten schriftlich festhält.“
Mudschahid und Qatada sagten:
„Mit dem deutlichen Buch ist „al-lauhu-l-mahfudz“, die wohlbewahrte Tafel (Bücher, in denen die Taten jedes einzelnen aufgeschrieben sind), gemeint.“
Abu Hayyan sagte:
Mit den Worten Und Wir schreiben auf, was sie an Taten vorausgeschickt haben zeigt Allah der Erhabene auf, daß Sein Wissen ihre Taten umfaßt. Diese Tatsache beschreibt Er damit, indem Er sagt, daß Er ihre Taten schriftlich festhält.“
Karteninfo:
Autor: mm
Oberthema: Islamwissenschaft
Thema: Tafsir
Schule / Uni: DIDI
Veröffentlicht: 22.03.2010