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Kommt ein Widerruf eines rechtswidrigen Verwaltungsakts auf Grundlage des § 49 VwVfG in Betracht?
Ja, denn § 49 VwVfG die Möglichkeit des Widerrufs eines rechtmäßigen Verwaltungsakts eröffnet, muss dies erst recht für einen rechtswidrigen Verwaltungsakt gelten.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010