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Was ist unter Indemnität zu verstehen?
Indemnität bedeutet die Freiheit von jeder rechtlichen Verantwortung für Äußerungen, die Abgeordnete im Bundestagsplenum, in den Ausschüssen oder Fraktionen tätigen. Ausgenommen hiervon sind Verleumdungen, Art. 46 I GG.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010