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Sukzessive Mittäterschaft

- sukzessive Mittäterschaft ist grds möglich, da der Tatplan auch während der Ausführung gefasst werden kann, umstritten ist jedoch der Zeitpunkt der möglichen Mittäterschaft und die Zurechnung von bereits verwirklichten erschwerenden Umständen

- Zeitpunkt: nach der Rspr. ist eine sukzessive Mittäterschaft bis zur Beendigung der Tat möglich sowie die Zurechnung von erschwerenden Umständen, soweit sie der Mittäter kennt und billigt; nach der Lit. ist eine sukzessive Mittäterschaft nur bis Vollendung der Tat möglich (keine gesonderte Strafbarkeit wegen Beendigung), erschwerende Umstände sind auch nicht zurechenbar, da Tatherrschaft Mitwirkung bei der Ausführung bedeutet
Tags: sukzessive Mittäterschaft
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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