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Opferrechtsreformgesetz
Nach der ersten Reform im Jahr 2004 ist am 1.10.2009 das zweite in Kraft getreten. Das zweite Rerformgesetz sieht vor, die Rechte von Opfern u. Zeugen im Strafverfahren zu erweitern. es bringt einen verständlicheren sowie erweiterten Nebenklagenkatalog mit sich. nach § 395 III StPO sollen von nun an alle Straftaten nebenklagefähig sein, wenn der Anschluss wegen der schweren Folge der Tat zur Wahrnehmung der Interessen des Verletzten geboten ist (insofern müssen diese Gesichtspunkte von der Rechtsprechung konkretisiert werden). Auch die Informationsrechte der Verletzten werden durch Änderungen der §§ 201 und 406d ff StPO erweitert. Zu beachten bleibt, dass mit jeder Erweiterung der Opferrechte eine Einschränkung der Beschuldigtenrechte einhergehen kann, weswegen eine von nun an etwas restriktive Vorgehensweise bei der Erweiterung des Opferschutzes angemahnt wird.