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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
3.1 Über welche vertraglichen Grundstrukturen muss in Phase II nachgedacht werden?
3.1 Über welche vertraglichen Grundstrukturen muss in Phase II nachgedacht werden?
Die vertraglichen Grundstrukturen lassen sich danach unterscheiden, ob:
- der öffentliche Auftraggeber die Immobilie nach der Betriebs-
phase erwerben möchte
- der öffentliche Auftraggeber die Immobilie nur während der
Betriebsphase mieten will und sich lediglich mit einer Kaufoption
absichern will
- es sich bei der Baumaßnahme um die Sanierung/teilweise
Errichtung/Anlagen im Bestand des öffentlichen Auftraggebers
handelt
- die spätere Verwendbarkeit durch eigene Nutzung oder einen
Dritten ungewiss erscheint
- die Baumaßnahme und der Betrieb durch Nutzungsentgelte
künftiger (Dritt-)Nutzer der Immbolie refinanziert werden soll
- sich der öffentliche Auftraggeber eine stärkere Mitsprache
wünscht und sich daher an der Projektgesellschaft beteiligt
- der öffentliche Auftraggeber die Immobilie nach der Betriebs-
phase erwerben möchte
- der öffentliche Auftraggeber die Immobilie nur während der
Betriebsphase mieten will und sich lediglich mit einer Kaufoption
absichern will
- es sich bei der Baumaßnahme um die Sanierung/teilweise
Errichtung/Anlagen im Bestand des öffentlichen Auftraggebers
handelt
- die spätere Verwendbarkeit durch eigene Nutzung oder einen
Dritten ungewiss erscheint
- die Baumaßnahme und der Betrieb durch Nutzungsentgelte
künftiger (Dritt-)Nutzer der Immbolie refinanziert werden soll
- sich der öffentliche Auftraggeber eine stärkere Mitsprache
wünscht und sich daher an der Projektgesellschaft beteiligt
Karteninfo:
Autor: Linda007
Oberthema: Geschichte
Thema: PPP
Schule / Uni: TU Braunschweig
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 30.03.2010