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Warum üben in Staatsschutzsachen Gerichte der Länder die Gerichtsbarkeit des Bundes aus?
Würde die Gerichtsbarkeit des Bundes durch ein Bundesgericht ausgeübt, käme hierfür nur der Bundesgerichtshof in Betracht, so dass es keine Revisionsmöglichkeit gäbe.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010