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Einschränkung der alic

- bei verhaltensgebundenen Delikten ist die alic unandwendbar (der Tatbestand ist nur  erfüllt, wenn der Täter die vom Gesetzgeber vorgegebene Handlung vorgenommen hat (z.B. §§ 315c , 316, 153 ff. StGB)

- bei nicht verhaltensgebundenen, fahrlässige Erfolgsdelikten ist die Anwendung überflüssig, da jede Handlung kausal sein kann und der Risikozusammenhang bejaht werden kann
Tags: Einschränkung der alic
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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