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Bitte grenzen sie die Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG und die KGaA in Bezug auf die Rechtsform voneinander ab:
Zwischen KG und GmbH & Co KG besteht rein rechtlich kein Unterschied. Beide sind nur Oersoonengesellschaften und bei letzterer wird nur deutlich, dass eine Kapitalgesellschaft vollhafter ist.
Die KGaA ist hingegen eine Kapitalgesellschaft (Eintragung HR B) bei der es mind. einen Vollhafter gibt.
Die KGaA ist hingegen eine Kapitalgesellschaft (Eintragung HR B) bei der es mind. einen Vollhafter gibt.