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Wer ist Träger des Grundrechts aus Art. 16 a Abs. 1 GG?
Alle politisch Verfolgten. Deutsche Staatsangehörige sind nicht Träger des Grundrechts. Sie können zwar ebenfalls im Ausland politisch verfolgt werden, bedürfen aber keines Asyls, sondern haben kraft ihrer Staatsangehörigkeit einen Anspruch auf Aufnahme in das deutsche Staatsgebiet.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010