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Schützt Art. 11 GG auch die Ausreisefreiheit, also die Freiheit, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen?
Nein, so daß die Ausreisefreiheit tatbestandlich von der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) erfaßt wird.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010