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Fahrlässigkeit
Auf der ersten Stufe (im Tatbestand) wird ermittelt, ob
das fragliche Verhalten den Anforderungen entsprochen hätte, die
ein besonnener und gewissenhafter Mensch in der Situation des
Handelnden erfüllt hätte, wobei Sonderwissen des fraglichen Täters
den Maßstab anhebt. Auf der zweiten Stufe (in der Fahrlässigkeitsschuld) wird untersucht, ob auch der individuelle Täter nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen in der Lage war, die durchschnittlichen Verhaltenserwartungen zu erfüllen.
das fragliche Verhalten den Anforderungen entsprochen hätte, die
ein besonnener und gewissenhafter Mensch in der Situation des
Handelnden erfüllt hätte, wobei Sonderwissen des fraglichen Täters
den Maßstab anhebt. Auf der zweiten Stufe (in der Fahrlässigkeitsschuld) wird untersucht, ob auch der individuelle Täter nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen in der Lage war, die durchschnittlichen Verhaltenserwartungen zu erfüllen.
Karteninfo:
Autor: gedankensalat
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Potsdam
Ort: Potsdam
Veröffentlicht: 14.01.2010