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Missbrauch d Vertretungsmacht (des Dritten)
V'ssen
- Dritter kennt/musste erkennen das Vetreter seine Vertretungsmacht überschreitet
= Vertretene wird nicht gebunden
wirkt auch bei unbegrenzter Vertretungsmacht wenn Vertreter zum Nachteil des Vertretenen handelt und dies evident für den Dritten ist
- Dritter kennt/musste erkennen das Vetreter seine Vertretungsmacht überschreitet
= Vertretene wird nicht gebunden
wirkt auch bei unbegrenzter Vertretungsmacht wenn Vertreter zum Nachteil des Vertretenen handelt und dies evident für den Dritten ist
Tags: AT, Vertreter
Quelle:
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