Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
39
Informatonelle Selbstbestimmung Art.2 Abs.1 iVm Art.1 Abs.1 GG
Das RiS umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart.