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Vergütung
- Eine Vergütung ist die für eine Dienstleistung in Geld zu entrichtende Gegenleistung
§612 BGB:
- Vergütung wurde dem Grunde nach ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart
- allerdings fehlt eine Vereinbarung über die konkrete Höhe der Vergütung oder ist unwirksam
§612 BGB:
- Vergütung wurde dem Grunde nach ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart
- allerdings fehlt eine Vereinbarung über die konkrete Höhe der Vergütung oder ist unwirksam