Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
234
Klagerücknahme
§ 269 ZPO
zulässig auch wenn erkauft ist
ohne Zustimmung der Beklagten mgl. bis zur mündl. Verhandlung (269 I ZPO)
mit Zustimmung des Beklagten durch Schriftsatz oder in der mündl Verhandlung (269 II ZPO)
zulässig auch wenn erkauft ist
ohne Zustimmung der Beklagten mgl. bis zur mündl. Verhandlung (269 I ZPO)
mit Zustimmung des Beklagten durch Schriftsatz oder in der mündl Verhandlung (269 II ZPO)
Tags: ZPO
Quelle:
Quelle: